Unsere Forderungen

Wir fordern vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, vom Berliner Senat und von der Bundesregierung:

  • Ausweitung des neu geschaffenen Erhaltungsgebietes Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz
  • Vorkaufsrecht für unser Haus in der Seelingstrasse 29 wahrnehmen und Kauf an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft durchsetzen
  • konsequente Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts in allen einzurichtenden Sozialen Erhaltungsgebieten, Deckelung des Verkaufspreises bei Vorkauf
  • effektiver Schutz der MieterInnen vor Verdrängung wegen steigender Mieten durch konsequente Anwendung der bisherigen Instrumente zur Verhinderung von Umwandlung in Eigentum, Luxussanierungen, Verkäufe an Investment-Fonds etc. und Entwicklung weiterer Maßnahmen, die einen umfassenderen Schutz ermöglichen.
  • In Berlin fehlt es an bezahlbarem Wohnraum: wir fordern eine mehrgliedrige Strategie, um den Anteil kommunaler Wohnungen drastisch zu erhöhen: Bau und Erhalt sozialen Wohnungsbaus, effektivere Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Mietpreissteigerungen (Mietendeckel, Deckelung der Preise bei Vorkauf, effektive Abwendungsvereinbarungen), veränderte Bodenpolitik Berlins, komunale Flächen müssen erhalten bleiben.
  • Mehr Milieuschutzgebiete, weitere, effektivere Maßnahmen als die bisherigen, um MieterInnen vor Verdrängung zu schützen

Bezirkspolitische Forderungen der Mieterinnen-Initiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf

Anlässlich des am 11.5.2019 stattfindenden Kiezspaziergangs gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung fordern wir Sie, Herr Bezirksbürgermeister Naumann, Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Herz und Herr Bezirksstadtrat Schruoffeneger auf, die folgenden Forderungen der Mieterinnen-Initiativen aus CharlottenburgWilmersdorf
zu unterstützen und umzusetzen!

  1. Der Milieuschutz muss im gesamten Gebiet von Charlottenburg-Wilmersdorf geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zügig eingeführt werden.
  2. Ein Milieuschutzbeirat unter Beteiligung der Mieter*innen ist zu bilden. Dieser Milieuschutzbeirat soll das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen und die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.
  3. In Milieuschutzgebieten dürfen Abwendungsvereinbarungen in Zukunft nur noch abgeschlossen werden, wenn Mieterhöhungen begrenzt werden entlang der Entwicklung der Werte des Mietspiegels. Modernisierungsumlagen sind zu kappen und auf die Amortisierungszeit zu begrenzen.
  4. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung muss im Bezirk konsequent angewendet werden. Sämtlicher Wohnungsleerstand ist durch Neuvermietung umgehend zu beseitigen.
  5. Die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen ist zu begrenzen. Wir begrüßen hierbei ausdrücklich die Vorreiterrolle unseres Bezirks, gemeinsam mit anderen Bezirken und dem Land Berlin Auskunftsanordnungen gegen Vermietungsplattformen wie z.B. Airbnb zu erlassen.
  6. Die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Milieuschutzsatzung und des Verbotes der Zweckentfremdung von Mietwohnungen müssen umgehend geschaffen werden.
    Setzen Sie Ihre ganze Kraft ein, die Mieterinnen im Bezirk vor Verdrängung zu schützen! Nur so erfüllt das Bezirksamt seine Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bürgerinnen des Bezirks den Anspruch aus Artikel 28 der Landesverfassung „Jeder
    Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum“ auch verwirklichen können.
    Die Mieter*innen-Initiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf
    Kontakt: mieterinitiativenChaWi@web.de
    oder: info@packst-du-schon.de


Aktuelle Forderungen zum Download